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Allgemeine Vertragsbedingungen

Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie über die mietweise Überlassung von Internatszimmern mit oder ohne Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen sowie für die zusammenhängenden weiteren Leistungen der Akademie für Hörgeräte-Akustik. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich von der Akademie für Hörgeräte-Akustik bestätigt wird.

Nebenabreden und Änderungen
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Akademie für Hörgeräte-Akustik.

Vertragsabschluss/Anmeldung
Es besteht die Möglichkeit, sich für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Seminare per e-Mail oder schriftlich anzumelden.
Da die Teilnehmerzahl bei der Mehrzahl der Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für interne Zwecke werden die Angaben auf dem Anmeldeformular gespeichert.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Akademie für Hörgeräte-Akustik an den Kunden zustande.

Widerrufsrecht bei Verträgen und Fernabsatzverträgen
Der Teilnehmer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach schriftlicher Bestätigung durch die Akademie gegenüber der Akademie für Hörgeräte-Akustik zu widerrufen, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf braucht keine Begründung zu enthalten. Er ist in Textform zu erklären.

Änderungen im Programm und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Absage von Veranstaltungen: Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Referenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Das gleiche gilt bei der Änderung von Lehrgangsplänen, Unterrichtsstundenzahlen, Dozenteneinsätze, Gebühren (nur vor Kursbeginn) und Terminen.

Die bezahlte Kursgebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Akademie für Hörgeräte-Akustik.

Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der Akademie für Hörgeräte Akustik vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung. Die Akademie behält sich vor in allen Veranstaltungen Bild – und Tonaufnahmen zu erstellen und alle Rechte der weiteren Verwendung.

Weitere Informationen durch "Teilnehmerhinweis"
Eine Woche vor Seminarbeginn übersenden wir Ihnen ggf. weitere Informationen über den Seminarort und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.

Gebühren
Unsere veröffentlichen Gebühren verstehen sich als Endpreise. Die Ausstellung von Bescheinigungen ist in der Regel kostenlos.

Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr wird für jeden Kurstermin einzeln in Rechnung gestellt und der Zahlungstermin mitgeteilt. Der Betrag ist als Einmalzahlung an die Akademie für Hörgeräte-Akustik zu überweisen.

Sie sind in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob sämtliche Unterrichtsstunden besucht werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht bzw. Nicht-Erscheinen zu Beginn gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Gebührenerhebung. Mündliche Zusagen oder Absprachen in Geldangelegenheiten haben keine Rechtsgültigkeit.

Im Meisterstudium ist eine Ratenzahlung in vier Teilbeträgen möglich. Kursteilnehmer, die die festgesetzte Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig überweisen bzw. die festgelegten Teilzahlungstermine (Raten) nicht einhalten, verwirken ihren Anspruch auf weitere Teilnahme am Fachkurs sowie auf Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.

Stornierungskosten bei einer verbindlichen Anmeldung vor Beginn der Teilzeitkurse (MVWK), des Meisterstudiums sowie der Fort- und Weiterbildungskurse
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wir erheben folgende Bearbeitungsgebühren bei Stornierungen:
Stornierungen einer verbindlichen Anmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn sind kostenlos. Danach werden bei Stornierungen bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % und dann 30 % der Lehrgangsgebühren fällig.
Bei Vorlage eines ärztliches Attest wegen Krankheit, dass den Veranstaltungszeitraum abdeckt, verzichten wir auf unsere Stornierungsgebühren.
Selbstverständlich kann ein angemeldeter Teilnehmer einen Vertreter benennen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren

Umbuchungen
Bei einer einmaligen Umbuchung erheben wir keine Gebühr, danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 €.

Kündigung der Teilnahme in einem laufenden Jahresmeisterkurs
Die Teilnahme an einem Meisterstudium kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats seitens des Lehrgangsteilnehmers gekündigt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr besteht für den Kursteilnehmer nach fristgerechter Kündigung bis zum Ablauf des jeweiligen Kündigungstermins. Überzahlte Kursgebühren werden erstattet. Berechnungsgrundlage hierfür sind die vereinbarten Lehrgangsmonate geteilt durch die Gesamtlehrgangsgebühr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Internatszimmer
Die Akademie für Hörgeräte-Akustik stellt im Rahmen ihres Versorgungsauftrages den Auszubildenden des Hörgeräteakustikerhandwerks Internatszimmer zur Verfügung. Ein Anspruch des einzelnen Auszubildenden auf die Unterbringung auf dem Gelände der Akademie für Hörgeräte-Akustik besteht nicht.

Unterbringung
Die Akademie für Hörgeräte-Akustik behält sich vor, Auszubildenden, die ihre Gebührenbescheide nicht beglichen haben, die Unterbringung in den Internaten zu verweigern.

Ersatzanspruch
Die Akademie für Hörgeräte-Akustik behält sich vor, Sachschäden, die aus der Zimmerüberlassung enstanden sind, dem Auszubildenden bzw. dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Ausfallkostenentschädigung bei verbindlicher Anmeldung zur Internatsunterbringung
Bei kurzfristiger Stornierung der Anmeldung zur Internatsunterbringung des Auszubildenden sind die Gesamtkosten für das Zimmer sowie für die bestellte Verpflegung in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Vertragsbeginn sind 50 %, bis eine Woche 80 % und danach die Kosten in voller Höhe fällig.

Datenschutz
Die Auftragsentwicklung an der Akademie erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Durch Eingang der Anmeldung oder mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die Akademie behandelt gespeicherte Daten oder Informationen, gleich welcher Art, über Teilnehmer und/oder die Geschäfts- oder Betriebsinterna des Kunden streng vertraulich. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aller aus dem Vertrag erwachsenen Ansprüche ist Lübeck. Die Vertragschließenden vereinbaren auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Lübeck als das zuständige Gericht (Gerichtsstand).

Akademie für Hörgeräte-Akustik

Jakob Stephan Baschab
Hauptgeschäftsführer

Stand 07/2006