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Überbetriebliche Ausbildung | Allgemeines

Die überbetriebliche Ausbildung (üA) soll Ausbildungsinhalte vermitteln, die entweder von einem großen Teil der Betriebe selbst nicht oder nur unzulänglich vermittelt werden oder es soll eine Anpassung an neue Techniken erfolgen. Sie ist vom Wesen her Teil der betrieblichen Ausbildung. Im Hörgeräteakustiker-Handwerk wird die überbetriebliche Ausbildung von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR durch die Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck durchgeführt. Der Unterweisung liegen die durch das Bundesministerium für Wirtschaft anerkannten Unterweisungspläne zugrunde.

Die überbetriebliche Ausbildung sorgt dafür, dass allen Auszubildenden des Berufsstandes eine gleiche Ausbildungsgrundlage vermittelt wird. Basis für die inhaltliche Gestaltung sind die Ausbildungsordnung, der Rahmenlehrplan und die üA-Unterweisungspläne. Somit wurden auch die Unterrichtsinhalte der üA den neuen Ausbildungskonzepten angepasst.
Im Rahmen der Lernortkooperation wirken die Akademie für Hörgeräte-Akustik und die Bundesoffene Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker bei der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung unmittelbar zusammen.
In den Projekt- und Praxistagen (PPT) der Berufsschule findet im dritten und im vorletzten Berufsschulkurs die "integrierte überbetriebliche Ausbildung" statt. Sie ist inhaltlich stark mit dem Berufsschulunterricht verzahnt und wird von Dozenten der Akademie und von Berufsschullehrkräften in enger Kooperation durchgeführt.

Die überbetriebliche Ausbildung ist in den Lehrjahren zum Gesellen der Hörgeräteakustik in folgenden Formen organisiert:

  • Integrierte überbetriebliche Ausbildung
  • Geblockte überbetriebliche Ausbildung

Die Einteilung der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt für die Ü1 integriert in den 3. Unterrichtskurs im 2. Ausbildungsjahr (Ü1 integriert).
In jeder Woche gibt es somit jeweils einen Tag mit den Themen Reparaturtechnik und Otoplastik.
Gleiches gilt für die Ü2, die im 7. Unterrichtskurs bzw. für die Klassen der Umschüler im 6. Kurs im 3. Ausbildungsjahr durchgeführt wird (Ü2 integriert). Hier lauten die Themenbereiche Audiologie und Hörsystemanpassung.
Zu allen Unterrichten werden die Klassen in zwei Gruppen aufgeteilt; Der Unterricht wird sowohl durch Dozenten der Akademie, als auch durch qualifizierte Lehrkräfte der Landesberufsschule abgehalten.

Für die Organisation, die Material- und Raumbereitstellung sowie den Verwaltungsablauf ist grundsätzlich die Akademie für Hörgeräte-Akustik verantwortlich.

Integrierte üA und Berufsschulunterricht Geblockte üA
1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche
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A
     

Im Anschluss an diese vier Berufsschulwochen erfolgt dann eine komplette Woche üA (Ü1 geblockt). In Ausnahmefällen kann dieser Teil auch vor dem 4. Unterrichtsblock liegen. Für die geblockte Woche bleibt die Gruppeneinteilung erhalten. Jeder Auszubildende erhält so eine vertiefende Vermittlung seiner Fertigkeiten und Kenntnisse, indem er nochmals jeweils 2 ½ Tage in den Fächern Reparaturtechnik und Otoplastik unterrichtet wird.

Die fünf Tage dauernde Ü2 (Ü2 geblockt) findet mit dem Thema Audiometrie und Hörsystemanpassung im Anschluss an den 7. Unterrichtsblock statt. Aus organisatorischen Gründen kann dieser Teil auch vor dem 8. Unterrichtsblock liegen.


Wichtig zu erwähnen ist, dass die beiden integrierten üA -Tage (Messbox /In situ und Lautheitsskalierung) ausschließlich von Dozenten der Akademie und in Ausnahmefällen von erfahrenen Hörgeräte-Akustikermeistern durchgeführt werden.
In der Ü2 (geblockt) bringen erfahrene Hörgeräte-Akustikermeister in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Dozenten der Akademie ihr gesamtes »Know how« den Auszubildenden nahe.

Für die Ü2 stehen an der Akademie 30 Messräume zur Verfügung. Weiterhin hat die Akademie zur Zeit ca. 70 erwachsene Hörsystemträger, die gerne zur Mitarbeit in der Ausbildung bereit sind.

 

Wichtigste Ziele dieses Konzeptes sind:

  • Verwirklichung eines durchgängigen handlungsorientierten Ansatzes im Berufsschulunterricht und in der üA
  • Enge fachlich-inhaltliche Verzahnung von üA und Berufsschule mit gezielter Absprache zwischen Lehrkräften und Dozenten
  • Verstärkung der Praxisorientierung des Berufsschulunterrichts
  • Bessere zeitliche Einbindung der üA in den gesamten Ausbildungsablauf
  • Kürzere Zeiten betrieblicher Abwesenheit, durch Nutzung gemeinsamer Zeitressourcen
  • Weniger kostenpflichtige üA-Tage für die Betriebe und keine zusätzlichen Anreisen zur überbetrieblichen Ausbildung
  • starker Praxisbezug durch Hörgeräte-Akustik Meister und Vertretern der Industrie
  • Freiraum in der üA für neue Techniken und Entwicklungen

Ein Teil der Ziele wird durch organisatorische Maßnahmen erreicht. Der andere Teil betrifft den ausbildungs-pädagogischen Ansatz, der in Form der Handlungsorientierung auch durch die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorgeschrieben ist.
Im Besonderen sind hier die Vorschrift zu nennen, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse so zu vermitteln sind, "dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt."

 

Grundsätzliches zu den Fördermitteln für die überbetriebliche Ausbildung

Die für die Bewilligung entsprechender Fördermittel zuständige Handwerkskammer Lübeck hat nochmals darauf hingewiesen, dass eine Bezuschussung der überbetrieblichen Ausbildung im Hörgeräteakustiker-Handwerk nur möglich ist, wenn die Auszubildenden während der gesamten Zeit der vorgesehenen überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge teilnehmen.

 

Bei Erkrankung ist ein versäumter Lehrgangstag nach Möglichkeit nachzuholen.

Bei der integrierten Form, die aufgrund der engen Kooperation zwischen Landesberufsschule und Akademie bereits einen Tag kürzer ist als üblich, ist das komplette Nachholen eines versäumten Teiles unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den ausbildungspädagogischen Vorteilen, durch Einführung der integrierten Form, die betriebliche Anwesenheitszeit um insgesamt zwei Tage verlängert werden konnte und der Ausbildungsbetrieb die Kosten für zwei Übernachtungen in Lübeck spart.

Die Landesberufsschule und die Akademie versuchen, wenn Auszubildende wegen Erkrankung einen ÜA-Tag versäumen, das Nachholen innerhalb des laufenden Kurses zu ermöglichen. Die Landesberufsschule praktiziert hier eine großzügige Regelung zur Unterrichtsbefreiung. Sollte dies aber aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so entfällt der Zuschuß und dem Ausbildungsbetrieb müssen die Gebühren für den ÜA-Lehrgang in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Alternativ müßte der Auszubildende für den nachzuholenden Tag separat anreisen, was in der Regel problematisch ist und zusätzliche Kosten für den Betrieb bedeutet.

 

Kostenregelung für die überbetriebliche Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung ist der betrieblichen Seite zuzurechnen. Das heißt, die Betriebe haben einen Teil der Ausbildungsverpflichtung auf die Akademie übertragen. Die Begründung hierfür liegt unter anderem darin, dass nicht alle Betriebe alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, es aus Berufsstandssicht sinnvoll ist, spezielle Fertigkeiten inhaltlich zu vermitteln und in Spezialbereichen durch Bereitstellung einer hochwertigen Ausstattung einen qualitativ hohen Ausbildungsstand sicherzustellen.

Die Kostenseite betreffend bedeutet das nun, dass der Betrieb für die überbetriebliche Ausbildung finanziell aufkommen muss, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft sowohl die Kursgebühren und Fahrkosten als auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Betrieb darf den Auszubildenden während der Zeit der überbetrieblichen Ausbildung allerdings mit einem Eigenanteil für "häusliche Ersparnis" bei der Verpflegung belasten.

Die vier Lehrgänge der überbetriebliche Ausbildung werden über das zuständige Bundesministerium bzw. von verschiedenen Länderministerien mit unterschiedlichen Beitragshöhen gefördert. Diese Zuschüsse entnehmen Sie bitte den jeweiligen Rechnungen. Diese sind separat ausgewiesen.

 

EU-Flagge EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Europäischer Sozialfonds

Die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung werden für Teilnehmer aus den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und mit Mitteln der Länder über die Handwerkskammern gefördert.

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung des Humankapitals und zur Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die berufliche Bildung und Qualifizierung. Auf diese Weise trägt er zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei und erleichtert die berufliche Eingliederung von Arbeitssuchenden.

Die Akademie für Hörgeräte-Akustik kommt mit diesem Aushang der Verordnung des Rates der Europäischen Kommission (EG) Nr.1159/2000 zur Information und Publizität nach.