Unser Leitbild
Identität und Auftrag
Der Auftrag der Bildungseinrichtung leitet sich aus der Satzung der biha als Träger ab. Die Akademie für Hörgeräte-Akustik (aha) ist die zentrale Bildungseinrichtung der Hörgeräteakustiker in Deutschland. Sie versteht sich als Kompetenzzentrum, an der das Wissen und Können entwickelt, gefördert, gesammelt und weitergegeben wird, um die Lebensqualität hörbeeinträchtigter Menschen immer weiter zu verbessern. Unter ihrem Dach wird die Ausbildung der Lehrlinge, die Weiterbildung der Gesellen, Meister und Bachelor-Studenten zum Nutzen aller Lernenden gebündelt und ständig optimiert. Die Akademie sieht ihren Auftrag zudem in der Entwicklung und Sammlung aller fachlichen Kompetenzen im Bereich der Rehabilitation und Betreuung hörbeeinträchtigter Menschen. Sie versteht sich als Bindeglied und Dienstleister für die Branche der Hörgeräteakustik im Rahmen der Versorgung von Menschen mit hochtechnisierten Medizinprodukten. Sie trägt dazu bei, dass der Re-Integrationsprozess hörbeeinträchtigter Menschen in die Gesellschaft bestmöglich gelingt. Die Akademie betrachtet sich als Bildungseinrichtung der Hörgeräteakustiker im In- und Ausland und geht Kooperationen zur Förderung des Berufsstandes im Ausland und Vereinheitlichung der Berufsbildung in Europa ein.
Werte
Wir sehen uns in der Verantwortung, den Lernenden die bestmögliche Bildung für die Versorgung der hörbeeinträchtigten Menschen zu ermöglichen. Darunter verstehen wir auch eine umfassende Fürsorge in der Zeit der Internatsunterbringung sowie insbesondere bei Minderjährigen die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Die Einrichtung finanziert sich aus eigenen Gebühreneinnahmen, öffentlichen Zweckzuwendungen und privaten Fördermitteln. Die freiwillige Mitfinanzierung durch einen Beitrag bei fast allen Hörgeräteakustikern Deutschlands stellt für den Berufsstand den Wert gemeinsamer Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und eine unabhängige berufsständische Bildung und Entwicklung dar.
Wir führen unsere Geschäfte, die Aufbewahrung von Unterlagen sowie die Finanzberichterstattung ordnungsgemäß und transparent aus.
• Die für öffentliche Körperschaften üblichen Haushaltsprinzipien werden streng befolgt und zusätzlich
kaufmännische Bücher nach Handelsgesetzbuch geführt.
• Geschäftstransaktionen und Unterlagen unseres Unternehmens müssen korrekt und ordnungsgemäß sein.
Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, oder Geldwäsche sind unzulässig.
• Unzulässig sind auch die unerlaubte Nutzung von firmeneigenem Inventar und die Weitergabe von vertraulichen
Informationen oder Geschäftsgeheimnissen.
• Wir zeichnen alle Geschäftsvorgänge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den
Regeln zur Finanzberichterstattung der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR auf und dokumentieren sie.
Wir betrachten Umweltschutz, Gesundheit und Arbeitssicherheit als wesentlichen Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung.
• Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie, Wasser, Werkstoffen und Flächen.
• Ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld unserer Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
• Deshalb halten wir die Gesetze und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein und überprüfen
und verbessern aktiv die Sicherheitsstandards.
Wir gehen respektvoll und vertrauensvoll miteinander um. Wir sorgen für ein Arbeitsumfeld, das frei ist von Diskriminierung oder Mobbing.
• Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Respekt und Toleranz geprägt ist, in dem der Wert und die Würde jedes
Einzelnen anerkannt werden und alle Mitarbeiter einander mit Höflichkeit, Ehrlichkeit und Würde begegnen.
• Jeder Einzelne hat das Recht auf eine gerechte, würdevolle und respektvolle Behandlung. Wir dulden keinerlei
diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Auftragnehmern oder Zulieferern.
• Personalbezogene Entscheidungen, z.B. Einstellung, Beförderung oder disziplinarische Maßnahmen, müssen frei
von jeder Diskriminierung getroffen werden.
• Diskriminierung liegt vor, wenn – sei es vorsätzlich oder nicht – aus Gründen der ethnischen Herkunft, der
Nationalität, des Geschlechts (einschließlich Schwangerschaft oder Mutterschaft), des Familienstandes, des Alters,
einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder aus anderen unter das
Diskriminierungsverbot fallenden Gründen eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person
in vergleichbarer Position erfährt.
• Jegliches verbale oder physische Verhalten, das die Würde einer Person verletzt, ist unzulässig.
• Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter werden durch einen Personalrat vertreten, der nach dem gültigen
Bundespersonalvertretungsgesetz gewählt wurde.
Wir beachten die geltenden Gesetze und Regeln, wenn wir personenbezogene Daten und Informationen erheben, speichern, verarbeiten oder übertragen.
• Wir gehen mit den persönlichen Daten unserer Mitarbeiter und Kunden streng vertraulich und mit größter Sorgfalt
um.
• Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse,
Telefonnummer, Geburtsdatum, Informationen über den Gesundheitszustand von Mitarbeitern, Kunden und
anderen) achten wir auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und
Regeln.
Wir gehen verantwortungsvoll mit Akademieeigentum oder andern Vermögenswerten des Unternehmens um und verwenden diese nur für deren vorgesehene Zwecke.
• Wir legen Wert auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Akadmieeigentum jeder Art, u.a. Produkten,
Arbeitsmitteln (z.B. Computer, Papier oder Mobiliar), Nutzungsrechten/Lizenzen, Urheberrechten oder
Geschäftsmöglichkeiten.
• Das Vermögen der Akademie soll ausschließlich für die vorgesehenen Geschäftszwecke benutzt werden.
Missbräuchliche Nutzung für andere, insbesondere unangemessene persönliche, illegale oder sonstige unbefugte
Zwecke ist unzulässig.
Wir nutzen die IT-Systeme, die uns von unserer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, zur Erfüllung unserer Aufgaben und tragen zum Schutz dieser Systeme und Geräte vor internem und externem Missbrauch bei.
• Im Geschäftsalltag werden regelmäßig IT-Systeme genutzt und Daten verarbeitet.
• Hierbei sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen (Passwörter, zugelassene Technologien und lizensierte Software)
erforderlich, die den Schutz geistigen Eigentums und persönlicher Daten gewährleisten.
• Die Missachtung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen kann schwerwiegende Folgen haben, wie Datenverlust oder
Diebstahl personenbezogener Daten.
• Da sich digitale Informationen schnell verbreiten und ohne Weiteres vervielfältigen lassen und praktisch
unzerstörbar sind, achten wir mit großer Sorgfalt auf den Inhalt von E-Mails, Anhängen, heruntergeladenen
Dateien und gespeicherten Sprachmitteilungen.
• Wir verpflichten uns, die vom Unternehmen bereitgestellten IT-Systeme zur Erfüllung geschäftlicher Aufgaben zu
nutzen und nicht für persönliche Zwecke, die unangemessen oder unzuverlässig sind, oder für unethische oder
illegale Aktivitäten.
• Alle Mitarbeiter müssen sich dessen bewusst sein, dass alle am Arbeitsplatz zur Verfügung stehenden
IT-Ressourcen nicht ihnen gehören, sondern Eigentum der Einrichtung sind.
Wir respektieren und schützen geistiges Eigentum jeglicher Art unabhängig davon, ob es von der Akademie/BI Hörgeräteakustik Servicegesellschaft oder von Dritten produziert wurde.
Kunden: Auftraggeber und Teilnehmende, Adressaten/Zielgruppen
Zu den Lernern in der Aus- und Weiterbildung der Akademie zählen junge Auszubildende, Umschüler, Gesellen, Meister, Betriebsinhaber im Hörgeräteakustikerhandwerk, berufsfremde Gruppen und Interessierte an der Hörakustik. Zu Letzteren zählen insbesondere Mitarbeiter der Hörgeräteindustrie, Hals-Nasen- Ohren-Ärzte, Arzthelferinnen, Logopäden, Pädagogen, Audiologen und Audiotherapeuten. Weiterhin wenden wir uns an Berufsvertreter der Hörgeräteakustikerbranche im europäischen Raum sowie den Mittelmeeranliegerstaaten.
Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch III werden zurzeit nicht angeboten.
Allgemeine Unternehmensziele
Ziel der Akademie für Hörgeräte-Akustik ist es, den Lernenden zu befähigen den Menschen den Nutzen technischer Kommunikationsmittel zugänglich zu machen. Hierzu ist erforderlich, gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklungen der Hörsystemindustrie, aktuelles Wissen und handwerkliches Können zur Anwendung dieser Technologien zu vermitteln. Zudem sind Hörsysteme und Zubehör für Menschen nur nutzbar, wenn sie individuellen Ansprüchen genügen. Daher müssen die Lernenden besonders befähigt werden, bei der Hörsystemanpassung einen intensiven kommunikativen Kontakt zum Kunden herzustellen und zusätzlich den Menschen vor und nach der Anpassung Hilfe bei deren Hörproblemen im privaten Umfeld anzubieten. Das Verständnis zur Erbringung einer Dienstleistung am Menschen nimmt hier einen sehr hohen Stellenwert ein.
Die unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Akademie und BI Hörgeräteakustik Servicegesellschaft zielen darauf ab, die Qualität der Dienstleistung in den Betrieben der Hörgeräteakustik durch die darin arbeitenden Menschen zu optimieren und zu sichern.
Fähigkeiten
Die Akademie kann das Lernen auf allen Bildungsebenen auf höchstem Niveau gewährleisten. Die Dozenten sind über ihre unmittelbaren Aufgaben hinaus qualifiziert. Sie haben ihre Lehrinhalte selbst erarbeitet, bilden sich fort und erheben höchste Ansprüche an ihre Lehraufgabe. Die berufstätigen Gastdozenten verfügen über den großen Befähigungsnachweis (Meisterbrief), sind sorgfältig ausgewählt und werden von uns wo nötig einzeln vorbereitet und weitergebildet.
Dem technischen Fortschritt und der schnellen Anpassung an technische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wird mit laufender Weiterbildung aller Mitarbeiter und einer hohen Investitionsquote begegnet. Anfragen an unsere Dozenten aus dem In- und Ausland nach Vorträgen oder Seminaren können wir in der Regel erfüllen. Wir entwickeln und bieten über das Kompetenzzentrum „Hörakustik“ neue Fort- und Weiterbildungsangebote für unsere unterschiedlichen Zielgruppen an.
Die Administration und Verwaltung der Akademie mit allen vorgenannten Aufgaben und nachfolgenden Leistungen findet zentral am Standort statt.
Leistungen
Wir führen die Meistervorbereitung in verschiedenen Kursformen sowie zahlreiche Angebote zur Fort- und Weiterbildung durch die Akademie bzw. die BI Hörgeräteakustik Servicegesellschaft durch. Diese Dienstleistungen werden an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik angeboten. Die Dauer der Veranstaltung kann von einem eintägigen Seminar bis hin zu einer vierzehntägigen Schulung variieren. Die ÜA in den Formen „geblockt“ und „integriert“ findet nur an der Akademie statt.
Die Akademie führt für den Berufsstand die Abrechnungen in der überbetrieblichen Ausbildung mit den beteiligten Behörden und Institutionen durch. Zur Zeit hat die Einrichtung regelmäßig etwa 480 Auszubildende auf dem Akademiegelände, deren Unterbringung und Versorgung sicher gestellt wird.
Die Gesellenprüfungen und deren Administration im Hörgeräteakustikerhandwerk finden ausschließlich in Lübeck statt. Auch werden von zwei Handwerkskammern die Meisterprüfungen in den theoretischen und praktischen Prüfungsteilen in der Akademie durchgeführt.
Das Kompetenzzentrum an der Akademie für Hörgeräte-Akustik nimmt bei jeder Gelegenheit die fachliche Vertretung des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit war. Sie ermöglicht Dritten die Durchführung berufsbezogener Bildungsveranstaltungen und Tagungen in ihren Räumen.
Dabei sorgen wir mit unseren Mitarbeitern für den reibungslosen Ablauf der Bildungsveranstaltungen und die lückenlose Versorgung der Kursteilnehmer durch unseren Caterer.
Den anwesenden Auszubildenden werden im Nachmittags- und Abendbereich unterschiedliche Freizeitangebote und ganztägige Betreuung ermöglicht.
Ressourcen
Die Lernumgebung und Infrastruktur halten wir soweit wie möglich lernanregend, störungsfrei und kommunikativ auch zwischen den Ausbildungsstufen.
Die Akademie beschäftigt fest angestellte Mitarbeiter im Bildungsbereich, in der Verwaltung und für die Infrastruktur sowie eine große Zahl qualifizierter Gastdozenten aus dem Handwerk, aus der Hörgeräteindustrie und freien Berufen. Durch Konferenzen, Team- und Personalgespräche ist eine fortwährende, aktive Teilnahme der Mitarbeiter zur Umsetzung der Ziele der Akademie gegeben.
Die Bildungseinrichtung betreibt einen Campus auf eigenem Grundstück mit speziell ausgestatteten Lehr- und Fachräumen, Wohnheim, Kantine und Freizeiträumen. Unsere hohe Investitionsquote stellt die Modernisierung der Ausstattungen sicher. Die Einrichtung des Kompetenzzentrums ermöglichte zusätzliche Investitionen im Bereich Personal und Ausstattung.
An die Landesberufsschule für Hörgeräteakustiker werden dauerhaft Räume vermietet. Eine personelle Kooperation findet vor dem Hintergrund des „Modells der Lernortkooperation“ täglich statt.
Definition Gelungenen Lernens (DGL)
Die Schüler, Kursteilnehmer und Studenten unserer Einrichtung bestehen nach intensiver Vorbereitung auch mit selbstorganisiertem Lernen ihre Abschlussprüfung. Zudem werden sie befähigt, sich auf dieser Grundlage persönlich weiter zu entwickeln und lebenslang lernen zu können. Den Lernenden wird die Möglichkeit gegeben, universelles Wissen und Fähigkeiten zu erwerben, die ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.
Die jungen Menschen werden für die humanistischen Werte des modernen Gesundheitsberufes Hörgeräteakustiker gewonnen.
Die Hörgeräteakustik erfordert wie kaum ein anderer Beruf interdisziplinäre Zusammenhänge herstellen zu können. Deshalb erwarten wir vom Lerner ganzheitliches Verständnis bei der Anwendung z.B. der Psychologie, Audiologie, Otoplastik, Elektroakustik und weiteren Fachdisziplinen.
In den vier Bildungsbereichen der Akademie werden unterschiedliche Definitionen gelungenen Lernens benötigt.
Die Meistervorbereitung ist gelungen, wenn die Gesellen die Prüfung bestehen. Sie sollen später den Beruf in höchster Qualität ausüben, Betriebe führen und Lehrlinge ausbilden können.
Die ÜA ist gelungen, wenn bei jedem Lernenden im dualen Berufsausbildungssystem die betriebliche Ausbildung ergänzt, ein einheitlich hohes Bildungsniveau zum Ausgleich von innerbetrieblicher Spezialisierung erreicht und die Berufsqualifikation des Lernenden an die aktuelle technologische Entwicklung anpasst werden konnte.
Der Bachelor-Studiengang Hörgeräteakustik ist gelungen, wenn die Abschlussprüfung bestanden wird und – aufbauend auf die Berufsausbildung – fundierte naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische Kenntnisse sowie fachspezifische Methoden und interdisziplinäre Anforderungen der medizinisch-technischen Audiologie angewendet werden können.
Die Weiterbildung von Berufstätigen ist gelungen, wenn die Teilnehmer eine fachliche Spezialisierung erreichen oder ihre Kenntnisse und Fertigkeiten an aktuelle Entwicklungen anpassen konnten und diese danach im Betrieb einsetzen. Das Lernen wird von uns als insgesamt gelungen angesehen, wenn die Ziele und Werte des Leitbildes erreicht wurden.


